Beratungshilfe
Beratungshilfe können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre.
Nur Vermögensgegenstände, die nicht zum Familienunterhalt oder zum Aufbau oder zur Erhaltung der beruflichen Existenz benötigt., müssen hier mit eingesetzt werden, das ist nach dem Gesetzgeber "zumutbar".
Das eigene Haus für die Familie schließt das Recht auf Beratungshilfe nicht aus, weil hier die Familie lebt.
Haben Sie Anspruch auf Versicherungsschutz (Rechtsschutzversicherung) oder Anspruch auf Rechtsberatung durch eine Organisation, deren Mitglied Sie sind, kann der Anspruch auf Beratungshilfe entfallen, wenn es Ihnen zumutbar ist, von dieser Möglichkeit zunächst Gebrauch zu machen.
Beratungshilfe bedeutet zum Einen, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann. Da es nicht immer ausreicht, nur beraten zu werden, sondern es in vielen Fällen auch notwendig ist, bei Auseinadersetzungen Hilfe und Unterstützung auch etwa gegenüber Behörden zu erhalten, umfasst die Beratungshilfe auch die Vertretung. Sie müssen also nicht selber "böse" Briefe schreiben, sondern können dies getrost dem überlassen, an den Sie sich wegen der Beratungshilfe gewandt haben.
Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten
- des Zivilrechts (z.B. Kaufrecht, Mietsachen, Schadensersatzansprüche, bei Verkehrsunfällen, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungs-, Unterhaltssachen, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsrecht);
- des Arbeitsrechts (z.B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses);
- des Verwaltungsrechts (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Bafög, Bausachen, Abgaben und Gebührenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht, Enteignungen, Wehrpflicht- und Zivildienstrecht);
- des Sozialrechts (z.B. in Renten- und Versorgungsangelegenheiten, in Fragen zur Arbeitslosenversicherung oder -unterstützung);
- des Verfassungsrechts (z.B. Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen).
Auch Personen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, haben Anspruch auf Beratungshilfe, selbst dann, wenn es nicht um Rechtsfragen nach deutschem Recht geht, sondern um solche nach ausländischem Recht.
In Angelegenheiten ausländischen Rechts gibt es Beratungshilfe aber nur dann, wenn der Sachverhalt eine Beziehung zum Inland hat.
Was sie tun müssen, um Beratungshilfe zu berkommen:
zunächst suchen Sie das zuständige Amtsgericht auf, schildern dem dort für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger Ihr Problem und legen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar.
Wenn das Amtsgericht dem Anliegen mit einer sofortigen Auskunft, einem Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten oder der Aufnahme eines Antrags entsprechen kann, gewährt es selbst dies Hilfe.
Sonst stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein können Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen.
Sie können die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt auch unmittelbar aufsuchen, dort Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen und bitten, den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht nachträglich zu stellen.
Was muss im Antragsformular angegeben werden
Angaben zur Person, zu den Einkommensverhältnissen (auch der Personen, denen die rechtsuchende Person Unterhalt gewährt), zum Vermögen und den einzelnen Vermögensgegenständen, zu den Wohnkosten, Unterhaltsleistungen für gesetzlich Unterhaltsberechtigte, und eventuell zu besonderen Belastungen (z.B. wegen Körperbehinderung; hoher Zahlungsverpflichtungen).
Zum Nachweis des Einkommens sollen Lohnbescheinigungen oder Steuerbescheide vorgelegt werden.
Was kostet die Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den Sie mit dem Berechtigungsschein vom Amtsgericht oder unmittelbar aufgesucht haben, zahlen Sie eine Gebühr von 10,- Euro. Die Gebühr kann erlassen werden, wenn Sie sie nur schwer aufbringen können.
Hier können Sie den Antrag auf Beratungshilfe herunterladen und direkt am PC ausfüllen.
» Beratungshilfeantrag PDF 64 KB
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie mit dem Formular zurechtkommen, kommen Sie zu mir, ich helfe Ihnen dabei.
RAin Christiane Trenkel
Ebertstraße 114 · 26382 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 7741247 · Fax: 04421 7741287