Rechtsanwältin Christiane Trenkel Wilhelmshaven - Prozesskostenhilfe
Foto RAin Trenkel

Prozesskostenhilfe


Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

Was bedeutet Prozesskostenhilfe?

Die Prozesskostenhilfe übernimmt - je nach einzusetzendem Einkommen - voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten des eigenen Anwalts.

Die Prozesskostenhilfe hat jedoch keinen Einfluss auf die Kosten, die gegebenenfalls dem Gegner zu erstatten sind, vor allem die Kosten des gegnerischen Anwalts.

Wer den Prozess verliert, muss daher, auch wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt war, in der Regel die Kosten des Gegners bezahlen.

Eine Ausnahme gilt lediglich in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten: Hier hat derjenige, der den Prozess in der ersten Instanz verliert, die Kosten der gegnerischen Anwältin/des gegnerischen Anwalts nicht zu erstatten.

Von den Gerichtskosten und den Kosten der eigenen Anwältin/des eigenen Anwalts völlig befreit wird z.B., wer kein Vermögen hat und dessen einzusetzendes Einkommen nicht mehr als 15,- Euro beträgt.

Das einzusetzende Einkommen

ist nicht gleichbedeutend mit dem "Nettoeinkommen", sondern wird folgendermaßen berechnet: Von dem Bruttoeinkommen werden zunächst Steuern, Vorsorgeaufwendungen (z. B. Sozialversicherung) und Werbungskosten abgezogen. Weiter werden abgesetzt :

  • Freibeträge für die Partei und ihren Ehegatten sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind ein und ein zusätzlicher Freibetrag für die Partei, wenn sie erwerbstätig ist . Die Freibeträge ändern sich zum 1. Juli jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Renten.
  • die Wohnkosten (Miete, Mietnebenkosten, Heizung) in voller Höhe.
  • eventuell weitere Beträge mit Rücksicht auf besondere Belastungen (z.B. Körperbehinderung). Der danach verbleibende Rest ist das einzusetzende Einkommen, das für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - mit oder ohne Ratenzahlungsverpflichtung - entscheidend ist.

Wenn Ihr einzusetzendes Einkommen über 15,- Euro liegt, wird das Recht eingeräumt, die Prozesskosten in monatlichen, nach der Höhe des einzusetzenden Einkommens gestaffelten Raten zu zahlen.

Dabei sind insgesamt höchstens 48 Monatsraten aufzubringen, gleichgültig, wie viele Instanzen der Prozess durchläuft. Darüber hinaus anfallende Kosten werden erlassen.

Was müssen Sie tun, um Prozesskostenhilfe zu erhalten?

Sie müssen beim Prozessgericht (in der Regel das Amtsgericht) einen Antrag stellen, in dem der Streit unter Angabe der Beweismittel darzustellen ist.

Dem Antrag sind eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen.

Für die Erklärung gibt es einen Vordruck, den Sie sorgfältig und vollständig ausfüllen müssen (diesen Vordruck können Sie hier am Seitenende direkt herunterladen).

Wann können Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen?

Eine zur Vertretung bereite Rechtsanwältin/ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt wird beigeordnet,

1. wenn eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben ist, z.B. in Scheidungssachen beim Familiengericht (Amtsgericht) oder in Verfahren vor dem Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof

2. wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.

Was passiert, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verändern?

Bei einer Verschlechterung Ihrer finanziellen Verhältnisse können Sie sich an das Gericht wenden und um eine Änderung der belastenden Bestimmungen bitten. Das Gericht kann die Raten herabsetzen oder bestimmen, dass Raten nicht zu zahlen sind.

Bei einer wesentlichen Verbesserung der finanziellen Verhältnisse kann das Gericht zur Deckung der Prozesskosten Raten festsetzen und erhöhen sowie Zahlungen aus dem Vermögen anordnen.

Hier können Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe herunterladen und direkt am PC ausfüllen.

» Prozesskostenhilfeantrag PDF 110 KB

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie mit dem Formular zurechtkommen, kommen Sie zu mir, ich helfe Ihnen dabei.

RAin Christiane Trenkel
Ebertstraße 114 · 26382 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 7741247 · Fax: 04421 7741287

hrefåŽ